Privat- oder Selbstzahlerleistungen, sogenannte Individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGeL - sind Leistungen, für die von den gesetzlichen Krankenkassen keine Leistungspflicht besteht.

 

Das liegt daran, dass die gesetzlichen Krankenkassen lediglich für Leistungen aufkommen müssen, die vom Gesetzgeber als

 

- medizinisch ausreichend

 

- zweckmäßig

 

- wirtschaftlich sinnvoll

 

eingestuft werden. (Leistungen, die nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundes-ausschusses in den Richtlinien nach § 92 SGB V von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind)

 

Hier sei angemerkt, dass „ausreichend“ der Schulnote "vier" entspricht, „zweckmäßig“ nicht hochwertig bedeutet und „wirtschaftlich“ häufig eine billige Behandlung vorschreibt.

 

Individuelle Gesundheitsleistungen können von den Vertragsärzten und Privatärzten in Deutschland gegenüber gesetzlich versicherten Patienten nur im Rahmen einer Privatbehandlung gegen Selbstzahlung erbracht werden, über die mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen wurde (§ 18 Absatz 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Die Abrechnung richtet sich nach der Ge-bührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Manche gesetzliche Krankenkassen bezahlen bestimmte IGeL auch, obwohl sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören oder sie bieten diese Leistungen im Rahmen privater Zusatzversicherungen an. Auch werden pflanzliche Medikamente auf dem grünen Rezept von einigen Kassen übernommen. Es kann also lohnend sein, bei der Kasse nachzufragen.

 

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