Bescheinigungen und Atteste

...stellen keine Gefälligkeit dar. Als Arzt habe ich mich von der Tatsächlichkeit des Bescheinigten zu überzeugen und hafte für meine getätigte Aussage.

Bescheinigungen und Atteste sind daher kostenpflichtig und müssen standesrechtlich nach derer ärztlichen Gebührenordnung abgerechnet werden. „Gratisausstellungen“ sind laut Berufsordnung nicht zulässig.

Dies gilt für

  • Einfache Bescheinigung für Schule, Kindergarten, Uni
  • Gutachten für Reiserücktrittsversicherung
  • Gutachten vor Aufnahme in ein Altersheim
  • Gutachten für Lebens-, Unfall-, Krankenversicherungen
  • Patientenverfügungen (die wir für Sie individuell erstellen können)
  • Widersprüche gegen Renten- oder Kurablehnungen

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