Viele Arbeitgeber fordern vor einer beruflichen Einstellung ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand des Patienten.
Verständlicherweise will sich der Arbeitgeber absichern, dass der Arbeitnehmer gesund ist, seiner neuen Tätigkeit regelmäßig nachkommen und durch die Arbeit keine gesundheitlichen Schäden erleidet.
Diese ärztlichen Atteste sind keine „Gefälligkeitsbescheinigungen“, denn im Falle einer ärztlichen Fehleinschätzung kann der Arzt mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wir führen die Einstellungsuntersuchungen gerne durch, bitten aber um Beachtung folgender Punkte:
Diese Untersuchungen stellen privatärztliche Leistungen dar, klären Sie ggf die Kostenübernahme mit Ihrem Arbeitgeber.
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