Einstellungsuntersuchungen:

 

Viele Arbeitgeber fordern vor einer beruflichen Einstellung ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand des Patienten.

Verständlicherweise will sich der Arbeitgeber absichern, dass der Arbeitnehmer gesund ist, seiner neuen Tätigkeit regelmäßig nachkommen und durch die Arbeit keine gesundheitlichen Schäden erleidet.

Diese ärztlichen Atteste sind keine „Gefälligkeitsbescheinigungen“, denn im Falle einer ärztlichen Fehleinschätzung kann der Arzt mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

 

Wir führen die Einstellungsuntersuchungen gerne durch, bitten aber um Beachtung folgender Punkte:

  • Lassen Sie sich vom Arbeitgeber eine möglichst detaillierte Anforderung der Untersuchung beschreiben (ist z.B. im Lebensmittelbereich Stuhluntersuchung notwendig?)
  • Lassen Sie sich von Arbeitgeber eine Kostenübernahmezusicherung geben, denn die Untersuchungen können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.
  • Bitte vereinbaren Sie einen Termin für diese Untersuchung, für die wir je nach Aufwand Zeit einplanen müssen.

Diese Untersuchungen stellen privatärztliche Leistungen dar, klären Sie ggf die Kostenübernahme mit Ihrem Arbeitgeber.


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